privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach dem deutschen Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung, keine Plicht-, sondern eine freiwillige Versicherung.


Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab und ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt




tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der verein-barten Deckungssummen vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Hier geht es insbesondere um Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden.


Ein Tierhalter kann für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden




Hausrat

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden können dabei auch Kosten wie z.B. Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit versichert sein. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse, wie z.B. Fahrraddiebstahl oder die Abdeckung von Elementarschäden, möglich. 


Üblich ist die Versicherung des Hausrates zum Wiederbeschaffungswert




Wohngebäude

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Die damit verbundenen Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. Zusätzlich können Elementargefahren einge-schlossen werden.  


Der Komplettverlust einer Immobilie - beispiels-weise durch ein Feuer - kann teuer werden und die finanzielle Existenz bedrohen




Unfall

Die private Unfallversicherung ist eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalles. Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung sowie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundene Kosten, wie den Krankentransport und längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigungen (Invalidität) etc., ab.


Die meisten Unfälle passieren im Haushalt




Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Versichert werden i.d.R. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstückssrechtsschutz. Andere Rechtsschutzbereiche sind zusätzlich möglich.


Für bestimmte Rechtsschutzversicherungs-leistungen werden neben Allgemeinen Bedingungen vielfach auch Besondere Bedingungen vereinbart