VERMÖGENSCHADENHAFTPFLICHT

Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögenschäden - in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden - zur Folge hat. Dies betrifft hauptsächlich Tätige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden. Zielgruppen sind beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Berufsbetreuer und Ärzte. 


Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufszweige eine Pflichtversiche-rung




BETRIEBSHAFTPFLICHT

Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt Haftpflichtschäden von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.

Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründetetmn gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. Ferner umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen. 


Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmer unerlässlich




GESCHÄFTSINHALT

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Lagerwaren von Gewerbetreibenden ab. Für Instandsetzung und Wie-deranschaffung kommt die Versicherung auf.

Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören z.B. Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Werden im Zuge eines Einbruchs in ein Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen.


Die Geschäftsinhaltsversicherung wird auch umgangssprachlich die "Hausratversicherung für den Betrieb" genannt.




ELEKTRONIK

Die Elektronikversicherung gehört zu den technischen Versicherungen. Sie wird üblicherweise von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern beantragt. Da elektronische und elektrotechnische Maschinen bzw. Geräte immer mehr Anwendung finden, gibt es mittlerweile zahlreiche Elektronikversicherungen für spezielle Berufsgruppen, Branchen und elektrotechnische Anlagen. 


Der Elektronikversicherung wird immer mehr an Bedeutung zugeschrieben, da sie zahlreiche Bereiche abdecken kann